Irgendwann in 2007 hat irgendjemand meinen eBay-Account gekapert. Gemerkt habe ich das, weil plötzlich mein Kennwort nicht mehr funktionierte.
Jetzt muß ich mal eine Lanze für eBay brechen: sofort nach meiner Meldung kam eine Mail, das mein Konto jetzt gesperrt sei, alle laufenden Vorgänge seien eingefroren, da man Unregelmäßigkeiten festgestellt habe. Schnell und problemlos, wie man es in so einem Fall sich wünscht.
Warum ich das erzähle? Weil der BGH ein Urteil gefällt hat, das sich mit der Problematik Accountmißbrauch beschäftigt. Und befunden hat
Benutze ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an
die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber
diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse
der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er
selbst gehandelt hätte. (Quelle)
Wo läuft denn die Grenze für „nicht hinreichend gesichert“? Wer muß wem was beweisen?
Ich habe da in zweierlei Hinsicht Glück gehabt: mein Account wurde vor diesem Urteil gehackt und mir wurde schnell und kompetent geholfen. Da kann man nicht klagen. Im Wortsinn…
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