Ich bin ja immer noch nicht geschieden. Grund dafür ist, daß die Rentenversicherung bei mir Fehlzeiten entdeckt hat. Solange diese nicht gefüllt sind, kann das mit dem Rentenausgleich nicht ausgerechnet werden.
- Zum ersten Mal habe ich im Februar/März das entsprechende Formular mit meinem Anwalt ausgefüllt. Dann herrschte Ruhe.
- Monate später bekam ich das exakt gleiche Formular per Post. Ausgefüllt und zur Rentenversicherung gefaxt.
- Einige Zeit später schrieb mich der Anwalt an. Er hätte Post vom Gericht wegen Fehlzeiten bei der Rentenversicherung bekommen. Ich habe ihm die gewünschten Zeiträume erklärt.
- Wieder einige Zeit später Post von der Rentenversicherung: sie hätten Fragen zu einige Zeiten und ich wäre verpflichtet, ihnen bei der Klärung zu helfen. Diesemal bin ich mit dem Schreiben persönlich bei der für mich zuständigen Rentenversicherungsaußenstelle aufgeschlagen. Von Angesicht zu Angesicht mit einem dortigen Angestellten haben wir das alles noch einmal durchgehechelt. Ich habe ihm zugesehen, wie er meine Angaben in den Behördencomputer getippt hat. Ich habe ihm zugesehen, wie meine Auskunft, ich könne die Zeiten nicht belegen (das meiste ist über zehn Jahre her) ihren Weg in den PC gefunden hat.
All das hätte ich genausogut in Seife schnitzen und in einem Eimer heißen Wassers aufbewahren können. Denn letzte Woche kam wieder Post vom Anwalt: das Gericht setzt eine letzte Frist von zwei Wochen zur Klärung der Zeiten. Danach droht ein Zwangsgeld von 500 Euro.
Hochangepißt habe ich den Anwalt angerufen und gefragt, was man noch tun könnte. Seine Auskunft (unterlegt mit einem leisen resignierten Lachen):
Nichts. Die Rentenversicherung ist ein Sauhaufen. Da passiert so etwas immer wieder. Sie sind nicht der Einzige.
Das wollte ich eigentlich gar nicht hören.
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