Das Betreiben eines Blogs ist nicht so ungefährlich, wie man vielleicht glauben möchte.
Neben der Gefahr, sich von links und rechts Abmahnungen für irgendetwas einzufangen, wovon man als gutgläubige Privatperson nicht mal was geahnt hat, gibt es jetzt was Neues.
Die Ausgangslage: ein Blogger A hat einen Link auf ein anderes Blog B gesetzt, welches wiederum auf die Seite Wikileaks verlinkt hat. Auf der Wikileaks-Seite ist u.a. die Sperrliste aus Dänemark veröffentlicht, die Adressen von Webseiten enthält, die kinderpornografisches Material anbieten sollen. Daraufhin wurde die Wohnung des Bloggers A durchsucht mit der Begründung, es „…ergebe sich der Verdacht zumindest der Teilnahme an einem strafbaren
Zugänglichmachen und dem Besitz von kinderpornographischen Schriften
nach § 184b des Strafgesetzbuches (StGB).“
Ich dachte die Frage, ob das Verlinken auf andere Seiten einen mitverantwortlich für alles dort veröffentlichte macht wäre schon vor langer Zeit mit einem klaren „Nein“ beantwortet worden.
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