*TILT* XVI

Ein Privat-Tilt.

Auf der Straße, auf der die Kleine (und bald auch ich) wohnt, ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Strom ausgefallen. In einigen Häusern ganz, in anderen nur teilweise. Die alsbald gerufenen Stadtwerke kommen, messen und stellen fest, daß das 1950 verlegte Hauptkabel kaputt ist. Nur dumm, das an der Stelle, an der es durchgebratzt ist, keine freie Fläche wie vor 60 Jahren mehr ist. Heute steht da eine Garage. Vom Hausbesitzer vor zehn Jahren errichtet, von der Stadt mit allen nötigen Genehmigungen versehen und durchgewunken.

Da die Anwohner gerne wieder an allen Steckdosen Strom haben möchten, reißen die Stadtwerke den Boden auf, um reparieren zu können. Nach getaner Arbeit verabschieden sich die Arbeiter unter Hinweis darauf, das der Hausbesitzer die Kosten der Maßnahme (immerhin 18.000 Euro) zu tragen habe.

Weil er nämlich (jetzt kommt für mich der *TILT*) versäumt habe, nach Erteilung der Baugenehmigung durch die Stadt, beim Energieversorger vorstellig zu werden, um sicherzustellen, daß am geplanten Bauort keine Leitungen verlaufen.

Wozu braucht man denn dann eine Baugenehmigung, wenn man sich nicht darauf verlassen kann, das solche Sachen mit überprüft wurden? Warum sagt dem Bauwilligen niemand etwas davon? Haben die sie noch alle?

Schlauschiesser