Man kann gar nicht so viel essen

Man kann gar nicht so viel essen

wie man kotzen möchte.

Vorgestern die Verhandlung anberaumt, gestern ein Urteil. Klingt wie ein Wunder, geht aber.

Verhandelt wurde nicht ein Fahrraddiebstahl oder ein „Bei-Rot-über-die-Ampel-gehen“, sondern ein Fall, bei dem ein Mensch ums Leben kam. Eine vierfache Mutter. Der Angeklagte hat ihren Tod verschuldet, weil er auf einer Skipiste falsch abgebogen war und deswegen mit ihr zusammengeprallt ist.

Was für eine Strafe ist dafür angemessen? Nun, in Österreich kommt man mit 33.000 Euro Geldstrafe und 5.000 Euro Schadensersatz davon. Es könnte natürlich hilfreich sein, wenn man nicht ein Durchschnittsbürger wie Sie oder ich ist, sondern Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes. So wie Dieter Althaus.

Fünftausend Euro Schadenersatz. Einmalig. Dafür, daß man einer Familie die Ehefrau und Mutter genommen hat. Dazu ein Verfahren, daß so schnell durchgeprügelt wurde, daß die Öffentlichkeit gar keine Chance hatte, es wahrzunehmen. Geschweige denn, zu bewerten.

Man kann gar nicht so viel essen…

Schlauschiesser

5 Kommentare

GTreide Veröffentlicht am16:54 - 4. März 2009

Ich war auch etwas verstört ob der Geldstrafe für fahrlässige Tötung. Hielt das zuerst für ne österreischische Besonderheit. Allerdings wäre es wohl auch in Deutschland nicht anders gekommen.
Nach §222 StGB stehen auf fahrlässige Tötung Haft bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.
Wenn er sich dann halt ein wenig einsichtig zeigt und bereut, ist dann wohl schon mit der Geldstrafe zu rechnen.

Manchmal bin ich etwas verwirrt von manchen Strafmaßen. Da sind „Raubkopierer“ (man beachte das Wort und prüfe mal, wie das StGB Raub definiert 😉 ) schlimmer dran.

Und das Schmerzensgeld… Na, reden wir nicht drüber… Nicht dass man Menschenleben leicht bemessen könnte, aber ich glaube, eine vierfache Mutter hätte mehr als 5000€ „wert“ sein müssen.

darki Veröffentlicht am19:46 - 4. März 2009

hi
wenn ich das richtig verstanden habe, war der einzige fehler, das er falsch abgebogen ist. ich verstehe nicht, wie man da von tötung reden kann. wie man da von einer harten bestrafung reden kann. das hätte jedem von uns passieren könne, das könnte in jeder situation passieren.
meint ihr nicht, dass sie aufregung etwas zu hoch ist. ich möchte nicht den tod der mutter schön reden. keine frage das der verlust hoch ist. klar ist auch das 5000€ kein verhältnis zu ihrem leben ist.

so sehe ich das.

mfg
darki

Schlauschiesser Veröffentlicht am09:20 - 5. März 2009

Mich widert auch nicht die Geldstrafe an. Wenn das so im Gesetz steht, ist das (für mich) nicht wirklich nachvollziehbar, aber trotzdem eben Gesetz.

Wo es mich im Halse würgt, ist die Art und Weise, wie das Urteil zustandegekommen ist. Zwischen Verfahrenseröffnung und Verkündung des Urteils liegen ca. 24 Stunden. Bei einem Tötungsdelikt, wohlgemerkt. Ich behaupte mal, daß kein „Normalbürger“ ähnlich behandelt worden wäre.

Über die moralische Dimension (wieviel ist ein Leben wert?) reden wir gar nicht. Fünftausend Euro sind aber in jedem Fall ein Scherz. Ein ganz ganz schlechter. Zumal Hr Althaus auch nicht schlecht verdient: 12.800 Euro/Monat brutto ohne Zuschläge (Quelle: http://archiv.mopo.de/archiv/2008/20080527/hamburg/politik/was_beust_co_uns_kosten.html). Und richtet sich die Höhe des Schadenersatzes nicht auch nach der Höhe des Einkommens des Schädigers (bin mir gerade nicht sicher)?

Banger Veröffentlicht am16:41 - 5. März 2009

@darki: Er hat Warnschilder ignoriert und ist gegen die Fahrtrichtung auf eine andere Piste gefahren. Das war fahrlässig, deswegen wurde er auch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. In meinen Augen ist das keine Bagatelle. Wenn jemand mit seinem Auto mit Vollgas gegen die Fahrtrichtung in eine Vorfahrsstraße oder in eine Fußgängerzone abbiegt und dabei Menschen zum Tode kommen – fällt das dann auch unter „kann jedem passieren“? Und wenn nein: Warum nicht?

GTreide Veröffentlicht am18:27 - 5. März 2009

Nun, laut $222 muss man dazu fahrlässig gewesen sein…

Also… kann jedem passieren, ja, ist aber bestrafungswürdig.

Also kann ich mich nur Banger anschließen…

Und was das Blitzurteil betrift, kommt das ja sogar manchen CDUlern komisch vor (und die sind ja mit jedem Vorteil normalerweise zufrieden… weswegen dann auch der Nachsatz: „aber es ist vorüber, das ist doch gut“ kam … Quelle: http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~ECFEE64C46DE944D488F2AD7866BA3F09~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Was auch interessant übrigens ist, ist der Aspekt, den die Zeit besonders betonte…
Althaus sollte jetzt eindeutig sich aus der Politik zurück ziehen…
Egal, ob er vielleicht die Strafe verbüst hat… …. …
Aus diesem Strafe Verbüsen Vorteile zu ziehen, halte ich für äußerst fragwürdig und für seine Gegner liefert er so eine gute Zielscheibe…

Hrm… aber eigentlich ist es politisch ja egal…
Nur sind seine politischen Ansichten ja nun auch totale Gehirnsoße… Jeder 3jährige könnte viele seiner Argumente entkräften (weswegen es auch nicht so dumm von ihm war, dass er Fragen nicht zuließ, als er an unserer Uni sprach).